Die schulzahnärztliche Untersuchung muss jedes Jahr im ersten Semester des Schuljahres vorgenommen werden. In der Regel dauert die Untersuchung wenige Minuten. Von der Gemeinde werden die Kosten übernommen, wenn die Untersuchung von einem unserer Vertragsärzte durchgeführt wird.
Falls Sie die Untersuchung bei einem anderen Zahnarzt vornehmen lassen, wird Ihnen durch die Gemeinde der Rechnungsbetrag, jedoch max. CHF 30.00 vergütet. Am besten zahlen Sie die Rechnung selber und bringen diese danach auf die Bildungsabteilung. Anschliessend wird Ihnen der entsprechende Betrag überwiesen.
Die ausgefüllte Untersuchungsbestätigung ist nach dem Zahnarztbesuch umgehend der Klassenlehrperson abzugeben.
Die Kinder werden während ihrer Schullaufbahn drei Mal für die obligatorische schulärztliche Untersuchung aufgeboten. Das erste Mal im zweiten Kindergartenjahr, dann in der 4. Klasse und zuletzt in der 8. Klasse. Die Kindergartenkinder besuchen den Schularzt im ersten Semester. Das heisst, dass die Untersuchung bis am 31. Januar abgeschlossen sein muss. Die 4. und 8. Klässler werden für das zweite Semester aufgeboten und müssen bis am 15. Juni die schulärztliche Untersuchung besucht haben. Die Untersuchungsbestätigung ist der Klassenlehrperson abzugeben.
Die Kosten für die schulärztliche Untersuchung beim Schularzt werden durch die Gemeinde übernommen. Die Untersuchung bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt geht zulasten der Eltern.