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Zinssätze für das Steuerjahr 2026

20. Nov 2025

Der Regierungsrat hat die für die Steuern relevanten Zinsen für das Steuerjahr 2026 festgesetzt. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gewährt der Kanton für das Steuerjahr 2026 einen Vorauszahlungszins von 0,25 % (2025: 0,75 %). Der Vergütungszins und der Verzugszins bleiben bei den Kantons- und Gemeindesteuern unverändert und betragen 1,00 % (Vergütungszins) respektive 4,00 % (Verzugszins). Für die direkte Bundessteuer wurden dagegen alle Zinsarten gesenkt: Rückerstattungszins (entspricht dem kantonalen Vergütungszins) und Verzugszins wurden von 4,50 % auf 4,00 % gesenkt, für Vorauszahlungen wird kein Zins mehr gewährt (2025: 0,75 %).

Steuerverwaltung

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