Zinssätze für das Steuerjahr 2026
20. Nov 2025
Der Regierungsrat hat die für die Steuern relevanten Zinsen
für das Steuerjahr 2026 festgesetzt. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern
gewährt der Kanton für das Steuerjahr 2026 einen Vorauszahlungszins von 0,25 %
(2025: 0,75 %). Der Vergütungszins und der Verzugszins bleiben bei den Kantons-
und Gemeindesteuern unverändert und betragen 1,00 % (Vergütungszins) respektive
4,00 % (Verzugszins). Für die direkte Bundessteuer wurden dagegen alle
Zinsarten gesenkt: Rückerstattungszins (entspricht dem kantonalen Vergütungszins)
und Verzugszins wurden von 4,50 % auf 4,00 % gesenkt, für Vorauszahlungen wird
kein Zins mehr gewährt (2025: 0,75 %).
Steuerverwaltung
