ZPP Nr. 4 "Sport- und Freizeitanlagen Frutigen", 4. nachträgliche öffentliche Auflage mit Mitwirkung
24. Apr 2026
ZPP Nr. 4 «Sport- und Freizeitanlagen Frutigen» mit Waldfeststellung, 4. nachträgliche öffentliche Auflage im Verfahren nach Art. 60 Abs. 3 BauG und zusätzliche öffentliche Mitwirkung nach Art. 58 BauG
Der Gemeinderat Frutigen bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985, folgende gegenüber der durch die Einwohnergemeinde Frutigen vom 27. September 2020 beschlossene ZPP Nr. 4 «Sport- und Freizeitanlagen Frutigen» sowie die Waldfeststellung mit Rodungsgesuch gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur 4. nachträglichen öffentlichen Auflage.
Für die nachträglichen Änderungen im Genehmigungsverfahren wird ausserdem die öffentliche Mitwirkung gestützt auf Art. 58 BauG nachgeholt.
A) Zonenplanänderung «ZPP Nr. 4 Sport- und Freizeitanlagen Frutigen» mit Waldfeststellung nach Art. 10 Abs. 2 WaG
Die Änderung der ZPP Nr. 4 umfasst:
- Ausschnitt Bauzonenplan 1:2'000 mit Waldfeststellung nach Art. 10 Abs. 2 WaG
- Auszug Baureglement
Ergänzend liegen folgende orientierende Unterlagen öffentlich auf:
- Kurzbericht mit Angaben zu den 4. nachträglichen Änderungen mit Beilagen
- 2. Vorprüfungsbericht vom 21. Januar 2026 mit Mitberichten
- Auswertung des Vorprüfungsberichts
B) Rodung
Brügger HTB GmbH,
Schwandistrasse 10, 3714 Frutigen
Rodungsgesuch vom 18. Februar 2025, bestehend aus:
- Rodungsformular
- Rodungs- und Ersatzaufforstungspläne als Übersicht und im Massstab 1:1‘000
- Gesamtrodungsfläche Frutigen Parz. Nrn. 1856 und 5182: 214 m2
- Ersatzaufforstung Frutigen Parz. Nr. 2634: 257 m2
Gegenstand der öffentlichen Auflage sind nur die nach der 3. Auflage vorgenommenen Änderungen. Einsprachen, die gegen die ursprünglich aufgelegte Planung oder gegen bereits nachträglich aufgelegte Änderungen der Planung eingereicht worden sind, bleiben bestehen; sie müssen nicht erneuert werden.
Die Akten liegen vom 30. April bis zum 29. Mai 2026 bei der Bauverwaltung Frutigen, Badgasse 1, 3714 Frutigen, während der ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf oder können nachstehend abgerufen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Frutigen, Badgasse 1, 3714 Frutigen einzureichen.
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung kann in dieser Frist zu den nachträglichen Änderungen jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Frutigen, Badgasse 1, 3714 Frutigen zu richten.
Frutigen, den 28. April 2026
Der Gemeinderat
Ausschnitt Bauzonenplan 1:2'000 mit Waldfeststellung
Schlussbericht Workshopverfahren
2. Vorprüfungsbericht vom 21.01.2026
Mitberichte zu 2. Vorprüfungsbericht
Übersichtsplan Ersatzaufforstung
