15. Sep 2025
Informationen
Winterdienst auf Gemeindestrassen
Ziel des Winterdienstes ist es, die öffentlichen Wege auch im Winter möglichst sicher begeh- und befahrbar zu halten. Trotz aller Bemühungen kann es zu Einschränkungen kommen. Rücksicht und angepasstes Verhalten helfen, Unfälle zu vermeiden.
Was gehört zum Winterdienst?
Tipp: Nutzen Sie die Streugutbehälter mit Splitt bei steilen Wegen – sie stehen allen zur Verfügung.
Was bedeutet „eingeschränkter Winterdienst“?
In den Monaten November/Dezember und März/April wird weniger intensiv geräumt und gestreut – besonders im flachen Talboden.
Streusalz: So viel wie nötig – so wenig wie möglich
Salz wird nur bei Glättegefahr oder nach dem Pflügen eingesetzt.
Privatstrassen, für die ein bewilligtes Schneeräumungsgesuch vorliegt, werden nicht gestreut.
Wichtiger Hinweis
Bitte parken Sie keine Fahrzeuge auf Strassen oder öffentlichen Plätzen – sie behindern die Schneeräumung und können zu Bussen führen.
Winterdienst auf Wander- und Bergwegen
Hier findet kein Winterdienst statt. Begehung erfolgt auf eigenes Risiko – es besteht keine Haftung.
Privater Unterhalt – Was müssen Eigentümer beachten?
Haftung bei Unfällen
Die Gemeinde haftet nur, wenn sie ihre Unterhaltspflicht grob verletzt hat.
Wer z. B. mit Sommerreifen bei Schneematsch verunfallt, kann nicht auf Schadenersatz hoffen.
Auch Fussgänger müssen sich auf winterliche Bedingungen einstellen.
Zum Schluss
Alle nutzen Strassen und Trottoirs – die Erwartungen sind unterschiedlich:
Wir geben unser Bestes, können aber nicht überall gleichzeitig sein. Das Team ist motiviert und arbeitet mit vollem Einsatz. Fragen? Wir helfen gerne:
Bauverwaltung: 033 672 52 20
Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien Winter!
Bauverwaltung Frutigen