28. Jul 2025
Die Einwohnergemeinde Frutigen erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes vom 27. März 2012. Taxpflichtig für das jeweilige Jahr sind alle Hundehaltenden, die am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund mehr als sechs Monate alt ist. Die Hundetaxe beträgt gemäss Hundereglement der Einwohnergemeinde Frutigen vom 7. März 2013 CHF 60.00 je Tier.
Im August 2025 werden die Rechnungen für die Hundetaxe 2025 verschickt. Die Rechnungsstellung an die Hundehaltenden in Frutigen erfolgt aufgrund der nationalen Datenbank für gekennzeichnete Heimtiere Amicus (www.amicus.ch).
Hundehaltende, die keine Rechnung erhalten, haben sich bis spätestens am 5. September 2025 bei uns zu melden, damit ihnen eine Rechnung zugestellt werden kann.
Wir machen an dieser Stelle auf Folgendes aufmerksam:
- Alle Hunde in der Schweiz müssen eindeutig und fälschungssicher markiert, also gechippt, und bei Amicus registriert sein.
- Tierhalter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind verpflichtet, dies innerhalb von 10 Tagen bei Amicus zu melden. Ebenso müssen die Tierhalter den Tod ihres Hundes in der Datenbank mutieren.
- Handänderungen sind innerhalb von 10 Tagen bei Amicus zu mutieren.
- Bei Neueintragungen von Besitzern oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte an uns, damit wir Ihre Angaben bei Amicus erfassen können (Telefon 033 672 52 00).
- Hundemarken sind nicht mehr obligatorisch, sie behalten jedoch ihre Gültigkeit.
Wir wünschen allen Hundehaltenden viel Freude mit ihren Vierbeinern. Vielen Dank, dass Sie Ihre Angaben im Amicus aktuell halten!
Einwohnergemeinde Frutigen