24. Mär 2025
Allgemeiner Hinweis
In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass die nötigen Bewilligungen für das Befahren der Gemeindestrassen mit Gewichtsbeschränkung nicht ordentlich gelöst wurden. Aus diesem Grund weisen wir untenstehend auf die Pflicht hin, diese bei der Gemeindeverwaltung Frutigen vorgängig zu beantragen.
Allgemein gilt...
Für das Befahren von Gemeindestrassen mit Gewichtsbeschränkung muss gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Frutigen (Art. 32i) zwingend eine Fahrbewilligung gelöst werden, wenn das Fahrzeug schwerer ist als 6.5 bzw. 10 t.
Für die Strecke Innerbräschgen – Gand (Brätlistelle) braucht es immer eine Fahrbewilligung.
Weitere Information finden Sie hier.