Änderung Zonenplan und Baureglement ZöN R, "Vorderhasli", Parz-Nrn. 20 und 4912
14. Jan 2026
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Urnengemeinde von Frutigen am 28. September 2025 beschlossene Änderung Zonenplan und Baureglement Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) R, "Vorderhasli", Parzellen Nrn. 20 und 4912 in Anwendung von Art. 61 BauG vom 09. Juni 1985 mit Datum vom 27. November 2025 genehmigt.
Die Änderung des Zonenplanes und Baureglements tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Bauverwaltung Frutigen, beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental und beim kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Frutigen, 20. Januar 2026
Der Gemeinderat
