Aufsicht Pflegefamilien (PKA)

  • Möchten Sie ein Pflegekind betreuen? Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen.
  • Möchten Sie ein Kind adoptieren? Klicken Sie hier.

Der Regionale Sozialdienst Frutigen übernimmt im Auftrag des Kantonalen Jungendamtes (KJA) die Aufsicht über die Familienpflege in diesen Gemeinden: 

  • Region Spiez: Spiez, Wimmis, Erlenbach i. S., Därstetten, Oberwil, Reutigen
  • Region Obersimmental: Zweisimmen, Lenk, St. Stephan, Boltigen
  • Region Saanen: Saanen, Lauenen, Gsteig
  • Region Frutigen: Frutigen, Aeschi, Kandersteg, Kandergrund, Reichenbach, Adelboden, Diemtigen

Die Betreuung eines Kindes in einer Pflegefamilie ist einer Bewilligungs- und Aufsichtspflicht unterstellt und in der eidgenössischen Pflegekinderverordnung (PAVO) und in der kantonalen Pflegekinderverordnung (PVO) geregelt.

Antworten zu häufigen Fragen und das Merkblatt zum Vorgehen bei der Anmeldung als Pflegefamilie finden Sie weiter unten.

→ Sie möchten Tageskinder betreuen? Hier erfahren sie mehr (Tageselternvermittlung Spiez).

→ Sie möchten Erwachsene betreuen? Hier erfahren sie mehr.

Was ist Familienpflege?

Von Familienpflege spricht man, wenn 1 bis 3 minderjährige Kinder dauernd (also Tag und Nacht), ausserhalb des elterlichen Haushaltes durch andere Personen als die leiblichen Eltern betreut werden. Die Familienpflege ist melde- und bewilligungspflichtig (für Pflegekinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr).

Die Bewilligungspflicht gilt auch für Verwandte inklusive Grosseltern eines Pflegekindes.

Zuständig für das Erteilen der Bewilligung ist das Kantonale Jugendamt (KJA) des Kantons Bern.

Wer mehr als drei Kindern oder Jugendlichen regelmässig entgeltliche oder unentgeltliche Erziehung, Pflege und Betreuung tags- und nachtsüber gewährt, benötigt eine Betriebsbewilligung (Art. 16 ALKV). Das KJA ist zuständig für die Erteilung der Bewilligung. Mehr dazu finden sie hier.

Wie gehe ich vor bei der Anmeldung?

Das Vorgehen ist im unten stehenden Merkblatt detailliert beschrieben.

Weshalb braucht es eine Aufsicht?

Es gibt Kinder, die aus verschiedenen Gründen nicht in ihren Familien aufwachsen können. Betroffene Kinder werden deshalb vorübergehend oder dauerhaft in Pflegefamilien untergebracht.

Gem. Art. 10 PAVO besucht eine behördliche Fachperson (Pflegekinderaufsicht) die Pflegefamilie so oft als nötig (jährlich wenigstens einmal), und führt über diese Besuche Protokoll. Die Fachperson prüft, ob die Voraussetzungen für die Weiterführung des Pflegeverhältnisses erfüllt sind. Sie steht den Pflegeeltern bei Bedarf beratend zur Seite. Die Behörde wacht darüber, dass die gesetzliche Vertretung des Kindes ordnungsgemäss geregelt ist und das Kind an Entscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf sein Leben haben, entsprechend seinem Alter beteiligt wird.

Sozialabteilung / §Regionaler Sozialdienst Frutigen, Sozialhilfe, Kindes- & Erwachsenenschutz
Kinder und Jugendliche, Soziale Sicherheit

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen