Allgemeiner Hinweis zum Wegzug
Sie sind gebeten, sich spätestens am Tag ihres Wegzuges beim Einwohneramt Frutigen abzumelden. Die Online-Abmeldung ist nur bei Wegzügen innerhalb der Schweiz bestimmt. Bei einem Wegzug ins Ausland (Schweizerbürger und ausländische Staatsangehörige) ist nur die persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes Frutigen möglich.
Abmeldung für Schweizer Bürger
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Frutigen melden Sie sich persönlich mit dem Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis am Schalter des Einwohneramtes Frutigen ab oder füllen Sie das Online-Abmeldeformular aus. Der Heimatschein/-ausweis wird Ihnen anschliessend per Post zugestellt. Bitte melden Sie sich innerhalb 14 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde mit dem Heimatschein an. Wochenaufenthalter haben sich immer beim Einwohneramt der Gemeinde zu melden, welche den Heimatausweis ausgestellt hat.
Abmeldung für ausländische Staatsangehörige
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Frutigen melden Sie sich persönlich mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter des Einwohneramtes Frutigen ab oder füllen Sie das Online-Abmeldeformular aus. Bitte beachten Sie folgendes:
Die Abmeldung darf frühestens 30 Tage und muss spätestens am Tag des Wegzuges beim Einwohneramt Frutigen gemeldet werden. Melden Sie sich innerhalb 14 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde mit Ihrem Ausländerausweis, Pass/Personalausweis und Arbeitsvertrag an.