AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist die regionale Anlaufstelle der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB). Sie gehört zu den Sozialversicherungen und unterstützt die Bevölkerung mit Informationen, Auskünften, Unterlagen und persönlicher Beratung bei individuellen Fragen.

Gerne beraten wir Sie zu folgenden Themen:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Ergänzungsleistung (EL) zur AHV / IV
  • Familienzulagen
  • Erwerbsersatz (EO) für Militär- und Zivilschutzdienstleistende
  • Mutterschaftsentschädigung (MSE)
  • Vaterschaftsurlaub (VSE)
  • AHV-Versicherungsausweise
  • AHV-Kontoauszüge (Individuelles Konto der AHV)
  • AHV-Beiträge für Arbeitgeber, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige

Nützliche Links



Neuigkeiten

  • Auszahlungstermine AHV/IV-Renten 2026
    (publiziert am 19.12.2025)
    Die Ausgleichskasse des Kantons Bern zahlt die AHV- und IV-Renten, die Hilflosenentschädigungen sowie die Ergänzungsleistungen in der Regel am 4. Arbeitstag des Monats aus. Die Gutschrift auf dem Post- oder Bankkonto erfolgt normalerweise bereits am folgenden Tag.
    Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag. Samstage, Sonntage, allgemeine Feiertage, der 2. Januar sowie der 1. Mai zählen nicht als Arbeitstage.
    Auszahltermine 2026: 06.01.2026 | 05.02.2026 | 05.03.2026 | 07.04.2026 | 06.05.2026 | 04.06.2026 | 06.07.2026 | 06.08.2026 | 04.09.2026 | 06.10.2026 | 05.11.2026 | 04.12.2026
  • Sozialversicherungen: Was ändert sich 2026?
    (publiziert am 02.12.2025)
    Ende 2026 wird erstmals die 13. Altersrente der AHV ausbezahlt - zusammen mit der Dezember-Altersrente. Im Jahr 2026 treten zudem weitere Neuerungen.
    Weitere Informationen...

  • 13. AHV-Rente
    (publiziert am 14.11.2025)
  • Ab Dezember 2026 erhalten die Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten eine 13. AHV-Rente, um ihr Einkommen aufzubessern.
    • die 13. AHV-Rente wird einmalig im Dezember zusammen mit der Monatsrente an die Bezügerinnen und Bezüger einer aktiven AHV-Rente ausbezahlt
    • die 13. AHV-Rente entspricht einem Zwölftel der Summe der tatsächlich ausbezahlten Altersrenten (ohne Berücksichtigung der Kinderrenten oder des Rentenzuschlages für Frauen der Übergangsgeneration AHV21)
    • sie wird anteilsmässig zu den im Laufe des Jahres bezogenen Altersleistungen berechnet
    • die erste Auszahlung erfolgt Anfang Dezember 2026
    • von den Versicherten sind keine besonderen Schritte erforderlich
    • die 13. AHV-Rente hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Ergänzungsleistungen
    • Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente oder einer Hinterlassenenrente erhalten keine 13. Rente 



AHV - Zweigstelle, Sozialabteilung / §Regionaler Sozialdienst Frutigen
AHV / IV, Soziale Sicherheit

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