17. Feb 2022
Aufhebung Maskentragpflicht auf allen Schulstufen per 17. Februar 2022
Die Maskentragpflicht wird ab morgen Donnerstag, 17.
Februar 2022, auf allen Schulstufen aufgehoben ist. Der Regierungsrat hat die
Aufhebung der Maskentragpflicht ab der 5. Klasse an seiner Sitzung heute
Mittwoch, 16. Februar 2022, beschlossen. Dies nachdem der Bundesrat heute die
Maskentragpflicht an den Schulen der Sekundarstufe II aufgehoben hat. Dabei steht es insbesondere besonders gefährdeten Personen selbstverständlich
offen, weiterhin eine Maske zu tragen.
Weiter Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Regierungsrates.
Elterninfo Aufhebung Maskenpflicht per 17. Februar 2022
Elterninfo Aufhebung des Ausbruchstesten und Nichtverlängerung der befristeten, kantonalen Coronamassnahmen
Mit Schreiben vom 3. Februar 2022 werden die Eltern der Schüler/-innen der Schule Frutigen über die Aufhebung des Ausbruchstesten und die Nichtverlängerung der befristeten, kantonalen Coronamassnahmen informiert.
Nichtverlängerung der Corona-Massnahmen
Die bis 14. Februar 2022 befristeten, kantonalen Corona-Massnahmen werden nicht verlängert.
Somit gilt ab 14. Februar 2022:
Kein Ausbruchstesten mehr an Schulen
Durch die heute vom Bundesrat beschlossene Aufhebung der Kontakt-Quarantäne wird das Testangebot im Kanton Bern neu aufgestellt. Neu soll die gesamte Bevölkerung von regionalen Testmöglichkeiten profitieren können, statt punktuell nur Schulklassen zu testen. Künftig sollen sich SchülerInnen, die Krankheitssymptome zeigen oder eine Ansteckung vermuten, in einem der neuen, regionalen Testzentren oder in einem der über 120 weiteren Testorte im Kanton auf das Corona-Virus testen lassen; je nach Alter in Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Weitere Infos finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons Bern.
Keine Kontaktquarantäne mehr in Schule
Ab Montag, 31. Januar 2022, ordnet der Kanton Bern keine Klassenquarantänen in Schulen mehr an. Ab Samstag, 29.1.2022, können Eltern ihre Kinder aus der Schulquarantäne selber entlassen. Dies gilt nicht für Quarantäne aufgrund eines engen Kontaktes im Haushalt.
Gemäss der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) kann die Schulleitung nach Rücksprache mit dem Schulinspektorat aus organisatorischen Gründen auf Fernunterricht umstellen. Dies für den Fall, dass ein grosser Teil einer Klasse angesteckt ist oder der Präsenzunterricht aus anderen Gründen nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden kann. Die Regeln betreffend der Isolation erkrankter Personen gelten nach wie vor.
Weitere Infos finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons Bern.
Informationen zur Umsetzung der Massnahmen
Die Massnahmen in der Schule setzen wir nach den Vorgaben des Kantons um. Hier gelangen Sie auf die entsprechende Website der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern. Weitere Ausführungen finden Sie in den FAQ - Coronavirus Schuljahr 2021/22.
Behandlung krankes Kind
Das Inselspital hat ein sehr empfehlenswertes
Tool für Eltern, die unsicher sind, wie ihr krankes Kind zu behandeln
ist, entwickelt: www.coronabambini.ch
Das Tool bietet Entscheidungshilfe bei folgenden Fragen:
Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen
Die Deutschweizer Volksschulämter-Konferenz (DVK) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit zwei Merkblätter als Orientierungshilfe zum Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Die Hinweise und Empfehlungen richten sich an die Eltern. Unten finden Sie je ein Ablaufschema für Kindergarten und Primarschule (Zyklus 1 und 2) sowie für Jugendliche der Sekundarstufe I (Zyklus 3).
Die Merkblätter finden Sie hier:
Merkblatt Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen (KG & Primarschule)
Merkblatt Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen (Sekundarstufe)