Quellensteuer

Die Quellensteuer wird bei Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz erhoben, solange sie nicht im Besitze einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind.

Einreichungsort und Ansprechpartner
Alle natürlichen und juristischen Personen (=Schuldner der steuerbaren Leistung SSL), die für ihre quellensteuerpflichtigen Personen die Quellensteuer abrechnen müssen, reichen sämtliche Quellensteuerunterlagen (beispielsweise Abrechnungen) zentral bei ihrer Kompetenzgemeinde Bern, Biel oder Thun ein.

Für alle Arbeitgeber mit Sitzgemeinde in der Region Oberland:

Steuerverwaltung des Kantons Bern
Quellensteuer
Postfach
3001 Bern

E-Mail: qst.sv@be.ch
Tel.: 031 633 60 14

Für Arbeitgeber ausserhalb der Region Oberland gibt die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern, Telefon 031 633 64 50, die Zuteilung Ihrer Quellensteuerinstitution bekannt.

Hinweis BE-Login
Alle natürlichen und juristischen Personen (= Schuldner der steuerbaren Leistung), die für ihre quellenpflichtigen Personen die Quellensteuer abrechnen müssen, können neu – nach der Registrierung im BE-Login – diese Abrechnungen elektronisch erfassen und übermitteln. Dabei profitieren sie von einer höheren Bezugsprovision als mit der Einreichung von schriftlichen Abrechnungen auf dem Postweg.

URL extern: Quellensteuer

Finanzabteilung, Steuerverwaltung
Gemeindesteuern

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